Corporate Governance


Grundsätze der Unternehmensführung

Gemeinsam am Erfolg arbeiten und verantwortungsbewusst handeln


Die BILSTEIN GROUP und ihre Unternehmungen sind sich ihrer Verantwortung im Umgang mit Mensch und Natur bewusst. Dabei geht es um mehr als die Einhaltung geltender internationaler Regelungen und Normen.
Es geht um den ehrlichen, fairen, umweltverträglichen und sicheren Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Geschäftspartnern auf Basis einer klar definierten Unternehmensethik. Diese ist integraler Bestandteil des BILSTEIN GROUP-Leitbilds und hilft, die für das Unternehmen auf lange Sicht richtigen Entscheidungen zu treffen. Das hat Tradition, mit Erfolg.

Alle unsere Mitarbeitenden und Führungskräfte sind Botschafter der BILSTEIN GROUP. Die Unternehmungen der Gruppe versorgen rund 1.200 Kunden aus verschiedenen Branchen auf nahezu allen Kontinenten der Welt. Zur Einhaltung unserer ethischen Leitlinien hat die BILSTEIN GROUP einen Code of Conduct erarbeitet, der weltweit Gültigkeit besitzt, den Standards des United Nations Global Compact entspricht und die für uns wichtigen Werte in einem Kodex bündelt.

Dieser Code of Conduct dient den Gesellschaftern, den Beiratsmitgliedern, den Mitgliedern der Geschäftsführungsorgane, den Führungskräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Unternehmen der BILSTEIN GROUP als Leitfaden für den Umgang miteinander und mit unseren weltweit agierenden Partnern. Die Unternehmen der BILSTEIN GROUP handeln nach diesen Grundsätzen und erwarten dieses Verhalten auch von ihren Lieferanten und Geschäftspartnern.


Unternehmenspolitik der BILSTEIN GROUP


Compliance Management System der BILSTEIN GROUP

Lieferkettensorgfalt


Das "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz" ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und hat für unsere Unternehmensgruppe mit mehr als 1.000 Mitarbeitern seit dem 1. Januar 2024 Gültigkeit. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Hierzu gehören u.a. der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne ebenso wie der Schutz der Umwelt. Davon profitieren die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsumenten.

Grundsatzerklärung

Die BILSTEIN GROUP legt Wert auf Ethik, Nachhaltigkeit und Rechtskonformität, die als feste Säulen unserer Unternehmensstrategie verankert sind.
Unser Ziel besteht darin, die Wahrung von Menschenrechten und Umweltschutz zu stärken und Verstöße zu verhindern, zu minimieren und gegebenenfalls zu korrigieren. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf unsere internen Unternehmensaktivitäten ebenso wie auf unsere weltweiten Lieferketten. Als Hersteller von kaltgewalztem Bandstahl beziehen wir Vormaterial in der Regel aus EU-Ländern sowie Hilfs- und Betriebsstoffe für unsere Produktion und nehmen Dienstleistungen in Anspruch. Als inhabergeführtes Familienunternehmen sehen wir uns ethischen Standards verpflichtet, unterstützen die Regionen, in denen wir tätig sind und legen einen großen Wert auf Nachhaltigkeit. Bereits seit vielen Jahrzehnten beschäftigen wir uns mit der Reduktion unseres Ausstoßes schädlicher Gase und der verantwortungsvollen Nutzung von Ressourcen. Diesen Weg wollen wir weiter gehen und bis zum Jahr 2035 unsere internen Prozesse CO2-neutral betreiben, sofern bis dahin die benötigten Ressourcen (insbesondere Wasserstoff) in ausreichendem Maße verfügbar sind.
Vor diesem Hintergrund geben wir folgende Grundsatzerklärung ab:

Wir erkennen unsere unternehmerische Verantwortung für die Wahrung der Menschenrechte und damit einhergehender Umweltstandards an und verpflichten uns dazu, die Menschenrechte nicht nur in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten, sondern auch in unseren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten. Wir setzen uns dafür ein, Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen den Zugang zur notwendigen Abhilfe zu gewähren. Unsere unternehmerischen Aktivitäten orientieren sich an den international anerkannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und setzen somit die Vorgaben des Aktionsplans um. Zur Förderung der Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards haben wir umfangreiche Sorgfaltsprozesse in unseren Gruppenunternehmen und unserer Lieferkette eingeführt, über die wir menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und negative Auswirkungen erkennen, effektiv verhindern, beenden oder minimieren wollen. Diese Prozesse werden regelmäßig auf deren Wirksamkeit in Bezug auf das Erkennen von Risiken und etwaige Abhilfemaßnahmen sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hin überprüft.
Darüber hinaus basieren unser Verständnis und unsere menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse u.a. auf den nachfolgenden internationalen Menschenrechtsdokumenten, zu denen wir uns uneingeschränkt verpflichten: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP), Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards, die daraus abgeleiteten zehn Prinzipien des UN Global Compact der Vereinten Nationen oder die UN-Kinderrechtskonvention.
Interne wie externe Hinweisgeber haben die Möglichkeit über verschiedene Wege mögliche Verstöße gegen Menschenrechte und damit einhergehende Umweltstandards oder sonstige Verstöße gegen relevante Gesetze und Verordnungen zu melden.


CODE OF CONDUCT

Compliance Management System der BILSTEIN GROUP

Lassen Sie uns gemeinsam am Erfolg der Unternehmen der BILSTEIN GROUP arbeiten und verantwortungsbewusst handeln!

I. Integrität und Verhaltensregeln
Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Kunden, Mitarbeitern, Anteilseignern und der Umwelt bewusst und verstehen diese als zentralen Grundpfeiler für das Handeln aller Mitarbeiter der Unternehmen der BILSTEIN GROUP.

Unser Handeln erfolgt stets in Übereinstimmung mit dem jeweils geltenden Recht, unseren internen Leitlinien und Vorgaben sowie weiteren für uns geltenden Regelungen, wie z. B. Betriebsvereinbarungen oder Zertifizierungen (s. hierzu auch unsere Homepage unter www.bilstein-gruppe.de/downloads). Die in diesem Code of Conduct niedergelegten Prinzipien stellen Mindeststandards dar, die für jeden unserer Mitarbeiter gültig sind und ein verantwortungsvolles Handeln innerhalb des Unternehmens und gegenüber Geschäftspartnern sowie der Öffentlichkeit gewährleisten.

Jeder Mitarbeiter der Unternehmen der BILSTEIN GROUP soll dazu beitragen, dass das Unternehmen der beschriebenen Verantwortung gerecht wird und dass die positiven Erwartungen, die Kunden und die Öffentlichkeit an unser Unternehmen haben, erfüllt werden. Hierzu erwarten wir, dass sich jede Führungskraft und jeder Mitarbeiter für die Einhaltung des Code of Conduct persönlich verantwortlich fühlt und einsetzt.
II. Soziale Verantwortung und Nachhaltigkeit
1. MENSCHENRECHTE
Wir respektieren und wahren die Würde des Menschen. Entsprechend den Grundsätzen des United Nations Global Compact erkennen wir die nationalen wie internationalen Menschenrechte an und setzen uns in unserem Einflussbereich für deren Schutz ein. Darüber hinaus unterstützen wir die Bemühungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Förderung sozialer Gerechtigkeit und Arbeitsrechte, die die Bekämpfung des Menschenhandels und von Kinder- und Zwangsarbeit miteinschließt. Auch die Vermeidung der Schädigung der natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen (z. B. durch Lärm, Verschmutzung, Zwangsräumung oder widerrechtlichen Entzug von Land, Wäldern oder Gewässern) stellt für uns einen essentiellen Bestandteil der Wahrung der Menschenrechte dar.

2. UMWELT- UND KLIMASCHUTZ
Wir sind uns unseres Einflusses auf die Umwelt und unserer ökologischen Verantwortung bewusst. Wir verpflichten uns daher zu einem verantwortungsbewussten Handeln gegenüber der Umwelt und zum Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen und der biologischen Vielfalt. Wir beachten die einschlägige Politik sowie jeweiligen nationalen und internationalen Umweltverpflichtungen und halten uns insbesondere an die einschlägigen Umwelt- und Energiemanagementnormen (gemäß unseren Zertifizierungen, s. auch www.bilstein-gruppe.de/downloads).

Wir stehen auch für einen ordnungsgemäßen Umgang mit gesundheits- oder umweltkritischen Stoffen. Wir verpflichten uns, sämtliche geltende Vorschriften in Bezug auf verbotene oder kritische Substanzen und Konfliktmaterialien einzuhalten. Zudem sorgen wir für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei der Entstehung, Lagerung, Entsorgung und Recycling von Abfällen, Abgasen und Abwässern.

Gemeinsam mit unseren Kunden und Lieferanten arbeiten wir kontinuierlich daran, unsere eigenen Produktionsabläufe und -technologien sowie die Vormaterialbeschaffung zu optimieren. Unser oberstes Ziel dabei ist es, den CO2-Fußabdruck unserer Kaltband-Produkte nachhaltig zu reduzieren und damit unseren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Vor diesem Hintergrund haben wir für unsere deutschen Unternehmen klare und ehrgeizige Ziele gesetzt, die wir in unserem jährlichen Nachhaltigkeitsbericht festgeschrieben haben.

Jeder Mitarbeiter der BILSTEIN GROUP trägt dabei Verantwortung, zweckmäßig und sparsam mit natürlichen Ressourcen umzugehen und den eigenen Energieverbrauch zu reduzieren, um durch sein individuelles Verhalten zum Schutz von Umwelt und Klima beizutragen.

3. VERANTWORTUNGSVOLLES LIEFERKETTENMANAGEMENT
Wir verpflichten uns, unseren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nicht nur im eigenen Geschäft, sondern auch entlang unserer Lieferkette nachzukommen.

Wir sind uns bewusst, dass unsere Geschäftsaktivitäten und unsere globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten Risiken beinhalten, die potenziell Menschenrechtsverletzungen verursachen. In Übereinstimmung mit unserer Verpflichtung zur Achtung aller international anerkannten Menschenrechte legen wir besonderes Augenmerk auf spezifische Menschenrechtsthemen, die wir durch unsere Risikoanalyse als für unser Unternehmen wesentlich identifiziert haben.

Die sorgfältige Auswahl und Überwachung von Lieferanten sehen wir daher als notwendige Basis, um einen hohen Qualitätsstandard gewährleisten zu können und unserer Verantwortung gegenüber unseren Geschäftspartnern, der Umwelt und Gesellschaft sowie unseren eigenen Mitarbeitern gerecht zu werden.

Um die Risiken im Zusammenhang mit Mensch und Umwelt in der Lieferkette anzugehen, setzen wir auf ein systematisches Lieferkettenmanagement. Dies beinhaltet eine enge Kooperation mit Lieferanten, Produktionsstätten und Rohstoffproduzenten. Wir folgen einem dreistufigen Ansatz, der die Formulierung von Anforderungen, die Kontrolle und die Entwicklung der Akteure umfasst. Bereits bei der Auswahl der Lieferanten berücksichtigen wir Menschenrechts- und Umweltrisiken, indem wir auf den Einkauf zertifizierter Produkte Wert legen.

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie in Bezug auf ethische, soziale und ökologische Belange für dieselben Werte einstehen wie die Unternehmen der BILSTEIN GROUP. Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ist unser Verhaltenskodex für Lieferanten und Geschäftspartner, der unsere Überzeugungen und Werte in Bezug auf ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Management der Lieferkette ausdrückt und dessen Einhaltung wir durch kontinuierliches Monitoring sicherstellen.

Wir unterstützen und ermutigen unsere Lieferanten zudem dazu, unsere Werte und Nachhaltigkeitsanforderungen auch an ihre eigenen Lieferanten weiterzugeben, um deren Einhaltung entlang der gesamten Lieferkette zu gewährleisten.
III. Unternehmenskultur
Wir pflegen eine zeitgemäße und vorbildhafte Führungskultur, in deren Rahmen wir ein respektvolles und sicheres Arbeitsumfeld schaffen. Die Führungskräfte der Unternehmen der BILSTEIN GROUP gehen mit gutem Beispiel voran und treten im Rahmen ihres Aufgabenbereichs nicht akzeptablem Verhalten jedweder Art auch präventiv entgegen und leben die gemeinsam definierten Werte und Leitlinien vor.

Wir erwarten auch von unseren Mitarbeitern einen freundlichen, sachorientierten und fairen Umgang mit Kollegen und Dritten.
IV. Arbeitnehmerrechte
1. VERBOT DER DISKRIMINIERUNG
Wir pflegen in unserem Arbeitsumfeld Toleranz, Fairness und Chancengleichheit, ungeachtet insbesondere sozialer und ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, etwaiger Behinderung, Gesundheitsstatus, sexueller Orientierung, politischer und religiöser Überzeugung, gewerkschaftlicher Betätigung sowie Geschlecht und Alter. Qualifikationen und Fähigkeiten sind die einzigen Grundlagen, nach denen die Einstellung und Förderung unserer Mitarbeiter erfolgt.

2. ABLEHNUNG VON KINDER- UND ZWANGSARBEIT
Den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) folgend, lehnen wir jede Form von Kinderarbeit sowie Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ab und beachten das jeweilige gesetzliche Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung.

Außerdem tolerieren wir keine Form von Zwangs- und Pflichtarbeit, moderner Sklaverei und Menschenhandel oder sonstiger unethischer Rekrutierung. Dies beinhaltet auch, dass kein Mitarbeiter durch Gewalt und/oder Einschüchterung zur Arbeit gezwungen werden darf und keine Gebühren für eine Beschäftigung anfallen dürfen. Außerdem werden wir niemals Dokumente, Ausweise oder Gehälter pflichtwidrig zurückhalten.

Wir legen großen Wert darauf, dass diese Verhaltensgrundsätze auch von etwaig zur Arbeitnehmerüberlassung eingesetzten „Verleihunternehmen“ eingehalten werden.

3. FAIRE LÖHNE UND ARBEITSBEDINGUNGEN / KOALITIONSFREIHEIT
Die gesetzlichen Mindeststandards und die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vorgegebenen Regelungen zur Arbeitsvergütung erkennen wir an und unterschreiten hinsichtlich unserer Leistungen und Vergütungen in keinem Falle den gesetzlich garantierten Mindestlohn. Gleiches erwarten wir von unseren Geschäftspartnern. Gleichwertige Arbeitsleistungen werden innerhalb der Unternehmen der BILSTEIN GROUP auch gleichwertig vergütet.

Darüber hinaus wahren wir die rechtlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit und respektieren und fördern das Recht unserer Mitarbeiter zur Mitgliedschaft in Gewerkschaften bzw. Teilnahme an deren Veranstaltungen und zur Bildung von Arbeitnehmervertretungen.
V. Arbeitssicherheit und Gesundheit
Im Rahmen der jeweils gültigen nationalen gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten wir den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz für Mitarbeiter, Besucher und Mitarbeiter von Fremdfirmen, insbesondere durch die an allen Standorten der BILSTEIN GROUP implementierten Arbeitssicherheitssysteme. Die Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften sind von jedem Mitarbeiter einzuhalten. Überall, wo dies notwendig und angebracht ist, wird unseren Mitarbeitern angemessene persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt.

Verstöße gegen die Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften sind unverzüglich zu melden. Es werden umfangreiche und regelmäßige Arbeitssicherheitsschulungen durchgeführt, die jeder Mitarbeiter wahrzunehmen hat.
VI. Nebentätigkeiten
Unsere Mitarbeiter stellen ihre Arbeitskraft den Unternehmen der BILSTEIN GROUP zur Verfügung. Nebentätigkeiten dürfen den Interessen der BILSTEIN GROUP nicht entgegenstehen und sind daher nur mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis des Unternehmens gestattet.

Wir unterstützen und fördern stets die ehrenamtlichen Tätigkeiten unserer Mitarbeiter.
VII. Interessenkonflikte
Im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit haben unsere Mitarbeiter Situationen zu vermeiden, aus denen ein Interessenkonflikt zwischen dienstlicher Tätigkeit und privaten Interessen erwachsen könnte. Sie agieren stets gewissenhaft und nach besten Kräften im Interesse der BILSTEIN GROUP.

Mitarbeiter der Unternehmen der BILSTEIN GROUP dürfen sich nicht ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar an Geschäftspartnern oder Wettbewerbern der BILSTEIN GROUP beteiligen. Dies gilt insbesondere, wenn die Beteiligung unternehmerischen Einfluss ermöglicht. Etwaige arbeitsvertragliche Regelungen in diesem Zusammenhang bleiben hiervon unberührt.
VIII. Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche
1. ANBIETEN UND GEWÄHREN VON VORTEILEN
Wir lehnen jede Art von korruptem Verhalten sowohl unserer Mitarbeiter als auch Geschäftspartner ab und überzeugen ausschließlich durch unsere Leistungen und Produktqualität. Wir verpflichten uns, weder Geschenke oder Zuwendungen anzunehmen noch zu gewähren, um daraus einen rechtswidrigen Vorteil zu erlangen. Unsere Geschäftsbeziehungen basieren allein auf sachlichen und wirtschaftlichen Kriterien.

Kein Mitarbeiter darf die geschäftlichen Beziehungen im Rahmen der BILSTEIN GROUP für persönliche oder fremde Vorteile zum Nachteil des Unternehmens ausnutzen. Eine unlautere Beeinflussung von Kunden, Lieferanten oder Angehörigen des öffentlichen Dienstes findet nicht statt.

Eine Kodifikation der von der BILSTEIN GROUP ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption sowie konkrete Hilfestellungen und Handlungsempfehlungen für unsere Mitarbeiter sind als wichtiger Bestandteil unseres Compliance Management Systems in dem Anti-Korruptionsleitfaden der BILSTEIN GROUP niedergelegt.

2. GELDWÄSCHE
Wir wahren und fördern den fairen und effektiven Wirtschafts- und Finanzverkehr und ergreifen alle notwendigen Maßnahmen gegen gesetzeswidrige Zahlungen und Gelder verdächtiger Herkunft (Geldwäsche).
IX. Umgang mit Spenden
Wir unterstützen und fördern soziale und kulturelle Projekte. Spenden werden nicht zur Erlangung wirtschaftlicher Vorteile gewährt. Sie unterfallen dem unternehmerischen Transparenzgebot und sind unter Angabe von Adressat und Verwendungszweck zu dokumentieren und ausschließlich im Einklang mit der jeweils geltenden Rechtsordnung und Richtlinie durch die Geschäftsführung zu gewähren.

Spenden und Sponsoring-Maßnahmen an politische Parteien, einzelne Mandatsträger oder Kandidaten für politische Ämter werden von der BILSTEIN GROUP nicht gewährt.
X. Fairer Wettbewerb
Fairer Wettbewerb hat im Rahmen der freien Entfaltung jedes Marktteilnehmers einen besonderen Stellenwert. Wir bekennen uns zum fairen und offenen Wettbewerb und zum fairen Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten sowie den jeweils geltenden Wettbewerbs- und Kartellrechtsvorschriften. Entsprechende Pflichten sind als wichtiger Bestandteil unseres Compliance Management Systems in unserem Kartellrechtsleitfaden festgelegt.
XI. Umgang mit (vertraulichen) Informationen
1. DATENSCHUTZ, INFORMATIONSSICHERHEIT
Wir respektieren personenbezogene Kunden-, Mitarbeiter- und Lieferantendaten sowie vertrauliche und geheime Unternehmensdaten und schützen diese vor unberechtigtem Zugang, missbräuchlicher Nutzung, Verlust oder vorzeitiger Vernichtung mit allen uns zur Verfügung stehenden, geeigneten und angemessenen Mitteln technischer und organisatorischer Art. Der Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung der Informationssicherheit haben für uns höchste Priorität. Wir haben hierzu ein Informationssicherheitsmanagementsystem eingerichtet, das u. a. zahlreiche Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen enthält und zu deren Einhaltung alle Mitarbeiter verpflichtet sind.

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt nur im Rahmen des gesetzlich Erlaubten, lediglich im zwingend erforderlichen Umfang und ausschließlich für vorgesehene Zwecke. Darüber hinaus verpflichten wir uns, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen zu sichern und die gesetzlichen und sonstigen Vorgaben einzuhalten.

2. GEHEIMHALTUNG
Von höchstem Stellenwert im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit Lieferanten, Kunden und sonstigen Geschäftspartnern ist für uns auch der Schutz vertraulicher Informationen, von Know-how sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.

Vertraulich in diesem Zusammenhang sind Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Know-how sowie alle Angelegenheiten, Vorgänge und Informationen, die von der BILSTEIN GROUP als vertraulich bezeichnet werden oder an deren Geheimhaltung die BILSTEIN GROUP oder ihre Geschäftspartner und Kunden ein berechtigtes Interesse haben.

Unabhängig davon, ob die Informationen im privaten oder beruflichen Bereich bekannt geworden sind, ist jeder Mitarbeiter verpflichtet, die ihm zur Kenntnis gelangten Informationen, Know-how sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse stets vertraulich zu behandeln. Insbesondere Mitarbeiter, die über einen Zugang zu besonders vertraulichen Informationen verfügen, haben strikt auf Geheimhaltung zu achten und die hierzu eingerichteten Maßnahmen und Vorschriften zu beachten.

Weitere Einzelheiten im Zusammenhang mit Geheimhaltungspflichten sind den individuellen Arbeitsverträgen und dem Informationssicherheitsmanagementsystem der BILSTEIN GROUP zu entnehmen.

3. UMGANG MIT PATENTEN UND SONSTIGEN GEWERBLICHEN SCHUTZRECHTEN
Der Schutz unseres Know-hows ist wesentlich für den Unternehmenserfolg der BILSTEIN GROUP. Wir schützen unser geistiges Eigentum sowie andere urheberrechtlich geschützten Informationen sorgfältig und gehen aktiv gegen Produktfälschungen vor. Gleichermaßen respektieren und schützen wir wirksame Schutzrechte Dritter.

4. UNABHÄNGIGE UND VERANTWORTUNGSVOLLE BERICHTERSTATTUNG
Die BILSTEIN GROUP respektiert das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie den Schutz der Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre. Jeder Mitarbeiter hat darauf zu achten, dass private Äußerungen nicht im Zusammenhang mit seiner jeweiligen Funktion/Tätigkeit im Unternehmen stehen bzw. als private Äußerungen erkennbar sind. Offizielle Stellungnahmen sind nur mit vorheriger Genehmigung der Geschäftsführung und in Abstimmung mit der Führungskraft gestattet. Entsprechende Anfragen Dritter über etwaige Stellungnahmen sind an die Geschäftsführung weiterzuleiten.
XII. Internationaler Handel
Als international tätiges Unternehmen beachtet die BILSTEIN GROUP auch im Rahmen des internationalen Handels alle relevanten nationalen und internationalen Vorschriften und Abkommen zur Kontrolle des internationalen Warenhandelsverkehrs und führt diesbezüglich jährliche Mitarbeiterschulungen durch.

Wir verfügen über technische Systeme, um die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen bei Importen und Exporten dauerhaft und tagesaktuell sicherzustellen. Insbesondere führen wir im Wege von „Über Nacht“-Checks regelmäßige Sanktionslisten-Prüfungen durch.
XIII. Transparente Finanzberichterstattung
Die Finanzberichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den anwendbaren nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften und bildet die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BILSTEIN GROUP ab.
XIV. Schutz betrieblichen Eigentums
Das betriebliche Eigentum der BILSTEIN GROUP ist von jedem Mitarbeiter zu respektieren und schonend zu behandeln.

Firmeneigentum ist ausschließlich betrieblich und im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit zu nutzen, sofern nicht eine Genehmigung zur privaten Nutzung erteilt wurde.
XV. Hinweisgebersystem
Um Kenntnis von etwaigen Compliance-Verstößen zu erlangen, stellt die BILSTEIN GROUP internen und externen Hinweisgebern verschiedene Meldewege zur Verfügung.

Wir nehmen alle Hinweise ernst und garantieren eine – im gesetzlich zulässigen Rahmen – vertrauliche Bearbeitung. Benachteiligungen von Personen, die einen Verstoß melden oder einen Verdacht äußern, werden nicht toleriert.

Mitarbeiter der BILSTEIN GROUP sowie unsere Geschäftspartner und sonstige Dritte haben über folgende Kommunikationswege die Möglichkeit, Meldungen zu Compliance-Verstößen abzugeben – auf Wunsch auch anonym:

- an die Führungskräfte der BILSTEIN GROUP,
- an den Compliance-Beauftragten der BILSTEIN GROUP, (Emailadresse: compliance@bilstein-kaltband.de, T +49 2334 82-1100),
- über unser elektronisches Hinweisgebersystem, zu finden auf unserer Homepage unter www.bilstein-gruppe.de/corporate-governance sowie unter www.bilstein-gruppe.de/kontakt
XVI. Verbindlichkeit
Als unternehmensinternes Regelwerk ist dieser Code of Conduct für jeden Mitarbeiter und jede Führungskraft der BILSTEIN GROUP verbindlich und die Einhaltung zwingend.

Wir tragen Sorge für die Umsetzung und Bekanntgabe des Code of Conduct. Dieser Code of Conduct wird jedem Mitarbeiter ausgehändigt und steht jederzeit elektronisch zur Verfügung. Außerdem wurde/wird der Inhalt dieses Code of Conduct im Rahmen von Mitarbeiterschulungen ausführlich erläutert. Unseren Führungskräften obliegt dabei die Pflicht, die Kenntnis bei jedem seiner Mitarbeiter sicherzustellen.

Verstöße gegen den Code of Conduct ziehen – unbeschadet möglicher gesetzlicher Konsequenzen – betriebsinterne Disziplinarmaßnahmen nach sich, die dem Ausmaß und der Schwere des Verstoßes angepasst sind und die jeweiligen Besonderheiten der Situation berücksichtigen. Ein Verstoß kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen.

Der Code of Conduct ist verbindlicher und elementarer Bestandteil des weltweiten Compliance Management Systems der BILSTEIN GROUP. Er dient als Leitfaden für rechtmäßiges Handeln eines jeden Mitarbeiters. Zusätzlich bildet er die Grundlage für weitere interne Leitfäden, die entwickelt werden und im Rahmen des ständigen Fortschreibens des Compliance Management Systems weiter zu konkretisieren sind. Die ergänzenden Leitfäden sind daher im Zusammenspiel mit diesem Code of Conduct zu sehen und ebenfalls von allen Mitarbeitern einzuhalten.

Da der Code of Conduct an sämtlichen nationalen und internationalen Standorten der BILSTEIN GROUP Geltung haben soll, wurden manche Vorgaben modifiziert bzw. an das jeweils geltende Recht angepasst. Hierzu wurden jeweils nationale Ergänzungen erstellt, welche die Besonderheiten des jeweiligen Landes beachten.

Hinweisgebersystem

BILSTEIN GROUP


Sie haben die Möglichkeit, über das Hinweisgebersystem Ihnen bekannte oder vermutete Verstöße im Zusammenhang mit der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937), in Deutschland umgesetzt durch das Hinweisgeberschutzgesetz, zu melden, welche ein Unternehmen der BILSTEIN GROUP oder deren Mitarbeiter betreffen.

Dies gilt für strafrechtlich relevante oder strafrechtsnahe Verstöße wie beispielsweise:
  • Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften
  • Wettbewerbs- und Exportkontrollvorschriften
  • Steuer-, Finanzrecht und Geldwäsche
  • Produktsicherheit und Konformitätsnachweise
  • Umweltschutz, Gesundheitsschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
  • Netz- und Informationssysteme

Weiterhin werden Verstöße gegen den BILSTEIN GROUP „CODE OF CONDUCT“ entgegengenommen. Außerdem dürfen Ihnen durch die Abgabe von Beschwerden im beruflichen Zusammenhang keine Nachteile entstehen.

Darüber hinaus kann das Hinweisgebersystem für die Meldung von vermuteten oder tatsächlichen Verstößen gegen umwelt- oder menschenrechtsbezogene Vorschriften im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes verwendet werden. Es können zum Beispiel folgende Verstöße in der BILSTEIN GROUP oder ihrer Lieferkette gemeldet werden:
  • Zwangsarbeit
  • Kinderarbeit
  • Diskriminierung in jeglicher Form
  • Einhaltung von Arbeitsbedingungen
  • Gefährdung von Datenschutz und Privatsphäre
  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Korruption und Bestechung
  • Umweltschutzvorschriften

Das Hinweisgebersystem steht nicht für allgemeine Beschwerden oder Produkt- und Gewährleistungsanfragen zur Verfügung.

Selbstverständlich werden alle Meldungen streng vertraulich behandelt. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig.


Folgende Meldemöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

Interne Meldestelle


  • Miriam Rensinghoff
  • +49 2334 82 1100
  • compliance@bilstein-kaltband.de

Digitales Meldesystem



Das Digitale Meldesystem wird über unseren externen Dienstleister TACTO betrieben und gewährleistet die absolute Vertraulichkeit des Meldeweges. Bei einer Meldung über E-Mail beachten Sie bitte, das die Vertraulichkeit des Übermittlungsweges unter Umständen nicht sichergestellt werden kann. Die weitere Bearbeitung der Beschwerde erfolgt durch die Rechtsabteilung der BILSTEIN SERVICE GmbH als gemeinsame Meldestelle aller Unternehmen der BILSTEIN GROUP.
Sie stellen Ihre personenbezogenen Daten freiwillig zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Meldung anonym abzugeben. Sofern Sie sich freiwillig dazu entscheiden, Ihre personenbezogenen Daten anzugeben und somit einen nichtanonymen Hinweis zu geben, verarbeiten wir Ihre Informationen zweckgebunden allein zur Bearbeitung Ihres Hinweises auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c, f, DSGVO.

Externe Meldestelle


Als externen Meldestellen stehen Ihnen zudem die Einrichtungen des Bundes und/oder der Länder zur Verfügung.

Sie möchten noch mehr erfahren?

Dann freuen wir uns auf Sie.