Corporate Governance


Grundsätze der Unternehmensführung

Gemeinsam am Erfolg arbeiten und verantwortungsbewusst handeln


Die BILSTEIN GROUP und ihre Unternehmungen sind sich ihrer Verantwortung im Umgang mit Mensch und Natur bewusst. Dabei geht es um mehr als die Einhaltung geltender internationaler Regelungen und Normen.
Es geht um den ehrlichen, fairen, umweltverträglichen und sicheren Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Geschäftspartnern auf Basis einer klar definierten Unternehmensethik. Diese ist integraler Bestandteil des BILSTEIN GROUP-Leitbilds und hilft, die für das Unternehmen auf lange Sicht richtigen Entscheidungen zu treffen. Das hat Tradition, mit Erfolg.

Alle unsere Mitarbeitenden und Führungskräfte sind Botschafter der BILSTEIN GROUP. Die Unternehmungen der Gruppe versorgen rund 1.200 Kunden aus verschiedenen Branchen auf nahezu allen Kontinenten der Welt. Zur Einhaltung unserer ethischen Leitlinien hat die BILSTEIN GROUP einen Code of Conduct erarbeitet, der weltweit Gültigkeit besitzt, den Standards des United Nations Global Compact entspricht und die für uns wichtigen Werte in einem Kodex bündelt.

Dieser Code of Conduct dient den Gesellschaftern, den Beiratsmitgliedern, den Mitgliedern der Geschäftsführungsorgane, den Führungskräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Unternehmen der BILSTEIN GROUP als Leitfaden für den Umgang miteinander und mit unseren weltweit agierenden Partnern. Die Unternehmen der BILSTEIN GROUP handeln nach diesen Grundsätzen und erwarten dieses Verhalten auch von ihren Lieferanten und Geschäftspartnern.


Unternehmenspolitik der BILSTEIN GROUP


Compliance Management System der BILSTEIN GROUP


CODE OF CONDUCT

Compliance Management System der BILSTEIN GROUP

Lassen Sie uns gemeinsam am Erfolg der Unternehmen der BILSTEIN GROUP arbeiten und verantwortungsbewusst handeln!

I. Allgemeine Grundsätze und Verhaltensregeln
Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitenden, Anteilseignern und der Allgemeinheit bewusst und verstehen diese als zentralen Grundpfeiler für das Handeln aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmen der BILSTEIN GROUP.

Unser Handeln erfolgt stets in Übereinstimmung mit dem jeweils geltenden nationalen Recht, unseren internen Leitlinien und Vorgaben sowie weiteren für uns geltenden Regelungen, wie z. B. Betriebsvereinbarungen. Die in diesem Code of Conduct niedergelegten Prinzipien stellen Mindeststandards dar, die für jeden unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gültig sind und ein verantwortungsvolles Handeln innerhalb des Unternehmens und gegenüber Geschäftspartnern sowie der Öffentlichkeit gewährleisten.

Jeder Mitarbeitende der Unternehmen der BILSTEIN GROUP soll dazu beitragen, dass das Unternehmen der beschriebenen Verantwortung gerecht wird und dass die positiven Erwartungen, die Kunden und die Öffentlichkeit an unser Unternehmen haben, erfüllt werden. Hierzu erwarten wir, dass sich jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin für die Einhaltung des Codes of Conduct persönlich verantwortlich fühlt und einsetzt.
II. Respektierung und Wahrung der Menschenrechte
Wir respektieren und wahren die Würde des Menschen. Die nationalen wie internationalen Menschenrechte erkennen wir an und setzen uns in unserem Einflussbereich für deren Schutz ein.
III. Zusammenarbeit und Arbeitnehmerrechte
1. UNTERNEHMENSKULTUR
Wir pflegen eine zeitgemäße und vorbildhafte Führungskultur, in deren Rahmen wir ein respektvolles und sicheres Arbeitsumfeld schaffen. Die Führungskräfte der Unternehmen der BILSTEIN GROUP gehen mit gutem Beispiel voran und treten im Rahmen ihres Aufgabenbereiches nicht akzeptablem Verhalten jedweder Art auch präventiv entgegen.

Wir erwarten auch von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen freundlichen, sachorientierten und fairen Umgang mit Kolleginnen und Kollegen sowie mit Dritten.

2. GLEICHBEHANDLUNG/VERBOT DER DISKRIMINIERUNG
Wir pflegen in unserem Arbeitsumfeld Toleranz, Fairness und Chancengleichheit, ungeachtet insbesondere sozialer und ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, etwaiger Behinderung, sexueller Orientierung, politischer und religiöser Überzeugung sowie Geschlecht und Alter.

Qualifikationen und Fähigkeiten sind die einzigen Grundlagen, nach denen die Einstellung und Förderung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt.

3. ABLEHNUNG VON KINDER- UND ZWANGSARBEIT
Wir lehnen jede Form von Kinderarbeit sowie Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ab und beachten das jeweilige gesetzliche Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung.

Außerdem tolerieren wir keine Form von Zwangs- und Pflichtarbeit. Dies beinhaltet auch, dass keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter durch Gewalt und/oder Einschüchterung zur Arbeit gezwungen werden darf.

4. VERGÜTUNG/ARBEITSZEIT/KOALITIONSFREIHEIT
Die gesetzlichen Mindeststandards zur Arbeitsvergütung erkennen wir an und unterschreiten hinsichtlich unserer Leistungen und Vergütungen in keinem Fall den gesetzlich garantierten Mindestlohn. Gleiches erwarten wir von unseren Geschäftspartnern.

Wir wahren auch die rechtlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit und respektieren und fördern das Recht unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Mitgliedschaft in oder Teilnahme an Gewerkschaften und zur Bildung von Arbeitnehmervertretungen im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.
IV. Arbeitssicherheit und Gesundheit
Wir gewährleisten den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz insbesondere durch die Einhaltung der jeweils gültigen nationalen gesetzlichen Bestimmungen und internen Arbeitsanweisungen. Die Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften sind von jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin einzuhalten. Verstöße sind unverzüglich zu melden.
V. Interessenkonflikte
Im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Situationen zu vermeiden, aus denen ein Interessenkonflikt zwischen dienstlicher Tätigkeit und privaten Interessen erwachsen könnte. Sie agieren stets gewissenhaft und nach besten Kräften im Interesse der BILSTEIN GROUP.

Mitarbeitende der Unternehmen der BILSTEIN GROUP dürfen sich nicht ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar an Geschäftspartnern oder Wettbewerbern der BILSTEIN GROUP beteiligen. Dies gilt insbesondere, wenn die Beteiligung unternehmerischen Einfluss ermöglicht. Etwaige arbeitsvertragliche Regelungen in diesem Zusammenhang bleiben hiervon unberührt.
VI. Nebentätigkeiten
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen ihre Arbeitskraft der BILSTEIN GROUP zur Verfügung. Mitarbeitenden ist eine Nebentätigkeit während der Dauer des Arbeitsverhältnisses daher nur mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis des Unternehmens gestattet.

Beabsichtigt ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin, einer Nebentätigkeit nachzugehen, hat er oder sie die Personalabteilung unverzüglich unter Angabe der Art und Dauer der Tätigkeit um Erlaubnis zur Ausführung der Nebentätigkeit zu bitten. Das Unternehmen wird die Zustimmung erteilen, wenn die Nebentätigkeit gesetzlich zulässig ist, der Erbringung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers unter dessen Arbeitsvertrag nicht entgegensteht und sonstige berechtigte Interessen der BILSTEIN GROUP nicht berührt sind.

Wir unterstützen und fördern stets ehrenamtliche Tätigkeiten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
VII. Anbieten und Gewähren von Vorteilen
Wir lehnen jede Art von korruptem Verhalten sowohl unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch unserer Geschäftspartner ab und überzeugen ausschließlich durch unsere Leistungen und Produktqualität. Wir verpflichten uns, Geschenke oder Zuwendungen weder anzunehmen noch zu gewähren, um daraus einen gesetzeswidrigen Vorteil zu erlangen. Unsere Geschäftsbeziehungen basieren allein auf sachlichen und wirtschaftlichen Kriterien.

Kein Mitarbeitender darf die geschäftlichen Beziehungen im Rahmen der BILSTEIN GROUP für persönliche oder fremde Vorteile zum Nachteil des Unternehmens ausnutzen. Eine unlautere Beeinflussung von Kunden, Lieferanten oder Angehörigen des öffentlichen Dienstes findet nicht statt.

Eine Kodifikation der von der BILSTEIN GROUP ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption sowie konkrete Hilfestellungen und Handlungsempfehlungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind als wichtiger Bestandteil unseres Compliance Management Systems in dem Anti-Korruptionsleitfaden der BILSTEIN GROUP niedergelegt.
VIII. Umgang mit Spenden
Wir unterstützen und fördern soziale und kulturelle Projekte. Spenden werden nicht zur Erlangung wirtschaftlicher Vorteile gewährt. Sie unterliegen dem unternehmerischen Transparenzgebot und sind unter Angabe von Adressat und Verwendungszweck zu dokumentieren und ausschließlich im Einklang mit der jeweils geltenden Rechtsordnung und den Richtlinien durch die Geschäftsführung zu gewähren.

Spenden und Sponsoring-Maßnahmen an politische Parteien, einzelne Mandatsträger oder Kandidaten für politische Ämter werden von der BILSTEIN GROUP nicht gewährt.
IX. Kartellrechtskonformes Verhalten/fairer Wettbewerb
Fairer Wettbewerb hat im Rahmen der freien Entfaltung jedes Marktteilnehmers einen besonderen Stellenwert. Wir bekennen uns zum fairen und offenen Wettbewerb und zum fairen Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten sowie zu den jeweils geltenden Wettbewerbs- und Kartellrechtsvorschriften. Entsprechende Pflichten sind als wichtiger Bestandteil unseres Compliance Management Systems in unserem Kartellrechtsleitfaden festgelegt.
X. Geldwäsche/Gelder mit verdächtiger Herkunft
Wir wahren und fördern den fairen und effektiven Wirtschafts- und Finanzverkehr und ergreifen alle notwendigen Maßnahmen gegen gesetzeswidrige Zahlungen und Gelder verdächtiger Herkunft (Geldwäsche).
XI. Umgang mit (vertraulichen) Informationen
1. DATENSCHUTZ
Wir respektieren personenbezogene Kunden-, Mitarbeitenden- und Lieferantendaten sowie vertrauliche und geheime Unternehmensdaten und schützen diese vor unberechtigtem Zugang, missbräuchlicher Nutzung, Verlust oder vorzeitiger Vernichtung mit allen uns zur Verfügung stehenden, geeigneten und angemessenen Mitteln technischer und organisatorischer Art.

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt nur im Rahmen des gesetzlich Erlaubten und lediglich im zwingend erforderlichen Umfang sowie ausschließlich für vorgesehene Zwecke.

2. GEHEIMHALTUNG
Von höchstem Stellenwert im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit Lieferanten, Kunden und sonstigen Geschäftspartnern ist für uns auch der Schutz vertraulicher Informationen, von Know-how sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.
Vertraulich in diesem Zusammenhang sind neben Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie Know-how alle Angelegenheiten, Vorgänge und Informationen, die von den Unternehmen der BILSTEIN GROUP als vertraulich bezeichnet werden oder an deren Geheimhaltung die Unternehmen der BILSTEIN GROUP ein berechtigtes Interesse haben.

Unabhängig davon, ob die Informationen im privaten oder beruflichen Bereich bekannt geworden sind, ist jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin verpflichtet, die ihm bzw. ihr zur Kenntnis gelangten Informationen, das Know-how sowie die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse stets vertraulich zu behandeln. Insbesondere Mitarbeitende, die über einen Zugang zu besonders vertraulichen Informationen verfügen, haben strikt auf Geheimhaltung zu achten.

Weitere Einzelheiten im Zusammenhang mit Geheimhaltungspflichten sind den individuellen Arbeitsverträgen der Unternehmen der BILSTEIN GROUP zu entnehmen.

3. EXTERNE KOMMUNIKATION/BERICHTERSTATTUNG
Die BILSTEIN GROUP respektiert das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie den Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre.

Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin hat darauf zu achten, dass private Äußerungen nicht im Zusammenhang mit seiner bzw. ihrer jeweiligen Funktion/Tätigkeit im Unternehmen stehen bzw. als private Äußerungen erkennbar sind. Offizielle Stellungnahmen sind nur mit vorheriger Genehmigung der verantwortlichen Geschäftsführung und in Abstimmung mit der zuständigen Führungskraft gestattet. Entsprechende Anfragen Dritter über etwaige Stellungnahmen sind an die Geschäftsführung weiterzuleiten.
XII. Schutz der Umwelt
Wir, die BILSTEIN GROUP, sind uns unseres Einflusses auf die Umwelt und unserer ökologischen Verantwortung bewusst. Wir verpflichten uns daher zu einem verantwortungsbewussten Handeln gegenüber der Umwelt und der biologischen Vielfalt. Wir beachten die einschlägige Politik sowie die jeweiligen nationalen und internationalen Umweltverpflichtungen und halten uns insbesondere an die einschlägigen Umwelt- und Energiemanagementnormen (Umweltmanagementsysteme DIN EN ISO 14001 und Energiemanagementsysteme DIN EN ISO 50001).
XIII. Internationaler Handel
Die Unternehmen der BILSTEIN GROUP als international tätige Unternehmen beachten auch im Rahmen des internationalen Handels alle relevanten nationalen und internationalen Vorschriften und Abkommen zur Kontrolle des internationalen Warenhandelsverkehrs, insbesondere nationale und internationale Gesetze, die den Import, Export oder inländischen Handel von Waren, Technologien oder Dienstleistungen, den Umgang mit bestimmten Produkten sowie den Kapital- und Zahlungsverkehr steuern.
XIV. Schutz betrieblichen Eigentums
Das betriebliche Eigentum der Unternehmen der BILSTEIN GROUP ist von jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin zu respektieren und schonend zu behandeln.
Firmeneigentum ist ausschließlich betrieblich und im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit zu nutzen, sofern nicht eine Genehmigung zur privaten Nutzung erteilt wurde.
XV. Implementierung, Ansprechpartner
Wir tragen Sorge für die Umsetzung und Bekanntgabe des Codes of Conduct. Dieser Code of Conduct wird jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin ausgehändigt und steht jederzeit elektronisch zur Verfügung. Außerdem wurde und wird der Inhalt dieses Codes of Conduct im Rahmen von Mitarbeiterschulungen ausführlich erläutert. Unseren Führungskräften obliegt dabei die Pflicht, die Kenntnis bei jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin sicherzustellen.

Bei Verstößen, Verdachtsfällen, Fragen oder sonstigen Konfliktsituationen mit dem Code of Conduct ist jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin gehalten, entweder seine bzw. ihre Führungskraft oder den Compliance-Beauftragten der BILSTEIN GROUP zu kontaktieren.

Bitte nutzen Sie hierzu die E-Mail-Adresse compliance@bilstein-kaltband.de oder melden Sie sich telefonisch. Die Kontaktdaten sind in dem Kontaktblatt „Compliance-Beauftragter/Ansprechpartner“ zu finden. Dieses ist im MS Sharepoint/Intranet hinterlegt und wird ebenfalls durch die Personalabteilung, den Betriebsrat oder die Geschäftsführungssekretariate ausgegeben.
XVI. Verbindlichkeit
Als unternehmensinternes Regelwerk ist dieser Code of Conduct für jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin sowie jede Führungskraft der Unternehmen der BILSTEIN GROUP verbindlich und die Einhaltung zwingend.

Verstöße gegen den Code of Conduct ziehen – unbeschadet möglicher gesetzlicher Konsequenzen – betriebsinterne Disziplinarmaßnahmen nach sich, die dem Ausmaß und der Schwere des Verstoßes angepasst sind und die jeweiligen Besonderheiten der Situation berücksichtigen. Ein Verstoß kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen.

Der Code of Conduct ist verbindlicher und elementarer Bestandteil des implementierten weltweiten Compliance Management Systems der BILSTEIN GROUP. Er dient als Leitfaden für rechtmäßiges Handeln jedes Mitarbeitenden der BILSTEIN GROUP. Zusätzlich bildet er die Grundlage für weitere interne Leitfäden, die entwickelt werden und im Rahmen des ständigen Fortschreibens des Compliance Management Systems weiter zu konkretisieren sind. Die ergänzenden Leitfäden sind daher im Zusammenspiel mit diesem Code of Conduct zu sehen und ebenfalls von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzuhalten.

Da der Code of Conduct an sämtlichen nationalen und internationalen Standorten der BILSTEIN GROUP Geltung haben soll, müssen manche Vorgaben modifiziert bzw. an das jeweils geltende Recht angepasst werden. Hierzu werden – sofern erforderlich – jeweils nationale Ergänzungen erstellt, welche die Besonderheiten des jeweiligen Landes beachten.

Hinweisgebersystem

BILSTEIN GROUP


Sie haben die Möglichkeit, über das Hinweisgebersystem Ihnen bekannte oder vermutete Verstöße im Zusammenhang mit der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937), in Deutschland umgesetzt durch das Hinweisgeberschutzgesetz, zu melden, welche ein Unternehmen der BILSTEIN GROUP oder deren Mitarbeiter betreffen.

Dies gilt für strafrechtlich relevante oder strafrechtsnahe Verstöße wie beispielsweise:
  • Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften
  • Wettbewerbs- und Exportkontrollvorschriften
  • Steuer-, Finanzrecht und Geldwäsche
  • Produktsicherheit und Konformitätsnachweise
  • Umweltschutz, Gesundheitsschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
  • Netz- und Informationssysteme

Weiterhin werden Verstöße gegen den BILSTEIN GROUP „CODE OF CONDUCT“ entgegengenommen. Außerdem dürfen Ihnen durch die Abgabe von Beschwerden im beruflichen Zusammenhang keine Nachteile entstehen.

Darüber hinaus kann das Hinweisgebersystem für die Meldung von vermuteten oder tatsächlichen Verstößen gegen umwelt- oder menschenrechtsbezogene Vorschriften im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes verwendet werden. Es können zum Beispiel folgende Verstöße in der BILSTEIN GROUP oder ihrer Lieferkette gemeldet werden:
  • Zwangsarbeit
  • Kinderarbeit
  • Diskriminierung in jeglicher Form
  • Einhaltung von Arbeitsbedingungen
  • Gefährdung von Datenschutz und Privatsphäre
  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Korruption und Bestechung
  • Umweltschutzvorschriften

Das Hinweisgebersystem steht nicht für allgemeine Beschwerden oder Produkt- und Gewährleistungsanfragen zur Verfügung.

Selbstverständlich werden alle Meldungen streng vertraulich behandelt. Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig.


Folgende Meldemöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

Interne Meldestelle


  • Miriam Rensinghoff
  • +49 2334 82 1100
  • compliance@bilstein-kaltband.de

Digitales Meldesystem



Das Digitale Meldesystem wird über unseren externen Dienstleister TACTO betrieben und gewährleistet die absolute Vertraulichkeit des Meldeweges. Bei einer Meldung über E-Mail beachten Sie bitte, das die Vertraulichkeit des Übermittlungsweges unter Umständen nicht sichergestellt werden kann. Die weitere Bearbeitung der Beschwerde erfolgt durch die Rechtsabteilung der BILSTEIN SERVICE GmbH als gemeinsame Meldestelle aller Unternehmen der BILSTEIN GROUP.

Externe Meldestelle


Als externen Meldestellen stehen Ihnen zudem die Einrichtungen des Bundes und/oder der Länder zur Verfügung.

Sie möchten noch mehr erfahren?

Dann freuen wir uns auf Sie.